Die nachstehenden AGB’s gelten für sämtliche von der Office LAB AG im Rahmen eines Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen. Der/die Veranstalter/in akzeptiert die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Bestellung von Leistungen der Office LAB AG. Die nachstehenden AGB’s der Office LAB AG sind Bestandteil der Veranstaltungsvereinbarung. Die Veranstaltungsvereinbarung besteht aus der definitiven Reservationsbestätigung und der bzw. der/den Offerte(n). Zusatzinformationen wie Organisationsplan, Raumplan, Technikofferten usw. sind ebenfalls Bestandteile der Veranstaltungsvereinbarung.
Sämtliche Cateringleistungen (Speisen und Getränke) müssen durch Office LAB AG bezogen werden. Das Mitbringen von eigenem Catering ist nicht gestattet. Dazu gehört auch das Mitbringen von Wein, Bier, Gebäck, etc. als „Give-Away“ oder Geschenk, wenn diese dann vor Ort konsumiert werden sollen. Ausnahmen sind vor Vertragsabschluss bei der Office LAB AG schriftlich zu beantragen.
Die Auswahl der Speisen und Getränke muss der Office LAB AG bis spätestens 2 Wochen vor dem Anlassdatum bekanntgegeben werden. Nach diesem Zeitpunkt übernimmt die Office LAB AG keine Garantie für die Verfügbarkeit von einzelnen Speisen oder Getränken.
Die Personenzahl, die der Office LAB AG 7 Werktage vor der Veranstaltung gemeldet wird, ist verbindlich. Die Office LAB AG ist berechtigt, bei Veränderungen der Teilnehmerzahl, die Raumzuteilung und die vereinbarten Raumbereitstellungskosten entsprechend zu ändern bzw. anzupassen. Die Folgekosten müssen durch den/die Veranstalter/in bezahlt werden.
Der/die Veranstalter/in haftet für jegliche Schäden, die anlässlich der Veranstaltung an Gegenständen oder Immobilien der Office LAB AG entstehen (inkl. von der Office LAB AG gemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten, etc.). Gleiches gilt für die Entwendung von Gegenständen der Office LAB AG. Die durch den/der Veranstalter/in in die Räumlichkeiten oder auf das Veranstaltungsgelände der Office LAB AG verbrachten beweglichen Gegenstände sind nicht durch die Office LAB AG versichert. Allfällige Versicherungen für Verlust, Beschädigung oder Entwendung sind sowohl für eigene Gegenstände des/der Veranstalters/in als auch für das Inventar der Office LAB AG durch den7der Veranstalter/in abzuschliessen. Die Office LAB AG lehnt jegliche Haftung ab. Weiter lehnt die Office LAB AG, soweit rechtlich zulässig, jegliche Haftung für Schäden ab, welche Teilnehmer von Veranstaltungen aus welchem Grund auch immer erleiden. Gleiches gilt für Mitarbeiter, Beauftragte oder sonstige Leistungserbringer des/der Veranstalters/in. Sollte die Office LAB AG von Veranstaltungsteilnehmern oder Mitarbeitern, Beauftragen, etc. des/der Veranstalters/in in welcher Art auch immer belangt werden, verpflichtet sich der/die Veranstalter/in, die Office LAB AG vollumfänglich schadlos zu halten. Die Office LAB AG übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für externe Dienstleistungen (Künstler, Darsteller, Dekorateure, Möbellieferanten, etc.).
Bei Parties muss der/die Veranstalter/in sein Veranstaltungskonzept inkl. Verkehrs – und Sicherheitsdispositiv sowohl von der Office LAB AG bewilligen lassen als auch bei der Stadtpolizei Zürich ein entsprechendes Gesuch einreichen. Die Office LAB AG behält sich je nach Veranstaltung vor, jederzeit weitere Vorgaben betreffend Ordnung oder Sicherheit zu machen.
Die offiziellen Konsumationspreise verstehen sich in der Regel inklusive Mitarbeiteraufwand. Die Office LAB AG behält sich vor, aufgrund der Gästebedürfnisse oder der Anlassart die Mitarbeitenden separat nach Aufwand zu den untenstehenden Stundentarifen in Rechnung zu stellen. Soweit dies vor der Veranstaltung bekannt ist, wird dies auf der Veranstaltungsvereinbarung ausgewiesen. Die Stundensätze können dem Tarifblatt entnommen werden.
Der zeitliche Ablauf wird in der Veranstaltungsvereinbarung festgehalten. Eine Verspätung von +/ 30 Minuten liegt im Toleranz- Bereich. Wird mehr als 30 Minuten überzogen, werden die anfallenden zusätzlichen Mitarbeiterkosten für Küche, Service und Logistik in Rechnung gestellt.
Für die Entsorgung von dem/der Veranstalter/in mitgebrachten Materials ist dieser selbst verantwortlich. Ein allfälliger Mitarbeiter- und Entsorgungsaufwand der Office LAB AG oder externer Leistungserbringer wird in Rechnung gestellt. Diese Leistungen werden nach Aufwand dem/der Veranstalter/in in Rechnung gestellt. Der Stundensatz kann dem Tarifblatt entnommen werden.
Die Office LAB AG nimmt angeliefertes Veranstaltungsmaterial entgegen. Pro entgegengenommene Palette wird eine Logistikgebühr verrechnet. Die Gebühr kann dem Tarifblatt entnommen werden. Die Office LAB AG lehnt jegliche Haftung für eingelagertes Material ab.
Die technischen Installationen sämtlicher Räume dürfen nur von einem von Office LAB AG ausgewählten Techniker bedient werden. Bucht der/die Veranstalter/in eine externe Technikfirma, so wird ein, von Office LAB ausgewählter Techniker für die gesamte Veranstaltungszeit zu CHF 95.00 pro Stunde verrechnet.
Tritt der/die Veranstalter/in von einer unterschriebenen Reservationsbestätigung zurück, verrechnet die Office LAB AG in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr. Je nach Zeitpunkt der Annullation wird dem/der Veranstalter/in eine Gebühr in Rechnung gestellt. Die Gebühr kann dem Tarifblatt entnommen werden.
In jedem Fall werden dem/ der Veranstalter/in sodann sämtliche der Office LAB AG entstehenden oder belasteten Kosten externer Leistungserbringer verrechnet. Die Office LAB AG AG übernimmt insbesondere keine Annullationsgebühren von externen Leistungserbringern (wie Künstler, Darsteller, Dekorateure etc.). Leistungen von externen Leistungserbringern werden direkt durch die jeweiligen Dienstleistungsunternehmen verrechnet.
Die Annullationsgebühren der Sitzungszimmer können dem Tarifblatt entnommen werden. In jeden Fall werden dem/der Veranstalter/in sämtliche der Office LAB AG entstehenden oder belasteten Kosten externer Leistungserbringer verrechnet. Die Office LAB AG übernimmt insbesondere keine Annullationsgebühren von externen Dienstleistungen Leistungserbringern (wie Künstler, Darsteller, Dekorateure etc.).
Bei der Buchung eines Seminarraums ist eine Anzahlung von 50 % der Auftragssumme verpflichtend. Diese Anzahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung erfolgen.
Die Schlussrechnung über den verbleibenden Betrag wird nach der Veranstaltung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist die Office LAB AG berechtigt, einen Verzugszins von mindestens 5 % zu erheben.
Sollten Zweifel an der Bonität des/der Veranstalters/in aufkommen, behält sich die Office LAB AG das Recht vor, jederzeit vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten oder eine vollständige Vorauszahlung zu verlangen. Veranstaltungen mit Rechnungsadressen im Ausland sind unmittelbar nach der Buchung vollständig im Voraus zu bezahlen.
Der/die Veranstalter/in ist verpflichtet, die Office LAB AG über den Charakter der Veranstaltung vollständig und wahrheitsgetreu zu informieren, inklusive der zu behandelnden Themen und der auftretenden RednerInnen. In den von der Office LAB AG zur Vermietung angebotenen Räumen, Hallen und Flächen dürfen keine Veranstaltungen durchgeführt werden, die gegen Anstand und Sitte verstossen, zur Gewalt aufrufen oder an denen in irgendeiner Art und Weise diskriminierende Inhalte verbreitet werden. Die Office LAB AG behält sich das Recht vor, von einem Veranstaltungsvertrag jederzeit zurückzutreten, sollten Informationen bekannt werden, die an der Seriosität des/der Veranstalters/in zweifeln lassen oder die darauf hindeuten, dass Veranstaltungen durchgeführt werden sollen, die gegen Anstand und Sitte verstossen, zur Gewalt aufrufen oder an denen in irgendeiner Art und Weise diskriminierende Inhalte verbreitet werden. Gleiches gilt für den Fall, dass die Office LAB AG feststellt, dass der/die Veranstalter/in nicht vollständig und wahrheitsgetreu über den Charakter der Veranstaltung informiert hat. Im Falle eines Rücktritts von der Veranstaltungsvereinbarung seitens der Office LAB AG kommen die Annullationsbedingungen gemäss Ziff. 8 analog zur Anwendung.
Veranstaltungen, an denen Persönlichkeiten teilnehmen, zu deren Schutz Sicherheit und Verkehrsregelungsmassnahmen getroffen werden müssen, sind über die entsprechenden Behördenkanäle zu koordinieren. Die Office LAB AG ist nicht verantwortlich für Kosten, die durch solche Massnahmen entstehen. Die Übernahme dieser Kosten muss durch den/die Veranstalter/in mit den zuständigen Behörden vorab geregelt werden.
Die Office LAB AG behält sich vor, für Veranstaltungen, die einen überdurchschnittlichen Beratungsaufwand erfordern, zusätzlich anfallende Mitarbeiterstunden in Rechnung zu stellen. Die Stundensätze können dem Tarifblatt entnommen werden.
Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben und lediglich für interne Zwecke der Office LAB AG verwendet.
Der/die Veranstalter/in erklärt sich mit der Weitergabe von Daten an Dritte ausdrücklich einverstanden, sofern dies zur Bearbeitung oder Erbringung von durch den Veranstalter gewünschte Leistungen durch Dritte erforderlich ist.
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine gültige Bestimmung als vereinbart, welche der von den Parteien gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Die Office LAB AG behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Office LAB AG sind Bestandteil der Veranstaltungsvereinbarung und treten bei definitiver Reservation automatisch in Kraft. Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.
Tarifblatt 2025 Office LAB
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AGB-Punkt |
Beschreibung |
Tarif |
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5 |
Mitarbeiterstunden |
CHF 120.00 pro Stunde |
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5 |
Zapfgeld |
CHF 30.00 pro mitgebrachter 7dl-Weinflasche. |
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6 |
Entsorgungsgebühren |
CHF 85.00 pro Stunde |
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6 |
Logistikgebühr |
CHF 20.00 pro Tag |
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8 |
Annullationskosten Eventräumlichkeiten |
Kostenlos während der provisorischen Reservation |
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CHF 250.00 mehr als 120 Tage vor der Veranstaltung |
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25% der Catering- und/oder Raumpauschalen – 90 bis 119 Tage vor der Veranstaltung |
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50% der Catering- und/oder Raumpauschalen – 60 bis 89 Tage vor der Veranstaltung |
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75% der Catering- und/oder Raumpauschalen – 30 bis 59 Tage vor der Veranstaltung |
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100% der Catering- und/oder Raumpauschalen – 0 bis 29 Tage vor der Veranstaltung |
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8 |
Annullationskosten Sitzungsräume |
Kostenlos bis 10 Arbeitstage vor der Sitzung |
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50% der Catering- und/oder Raumpauschalen – 8 bis 10 Tage vor der Sitzung |
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100% der Catering- und/oder Raumpauschalen – 0 bis 7 Tage vor der Sitzung |
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11 |
Mitarbeiterstunden |
CHF 120.00 pro Stunde |